Kostenübernahme


Gesetzlich und privat Versicherte

Die Therapiekosten werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen und der Beihilfe übernommen.

Versicherte haben das Recht, auf Kosten ihrer Krankenversicherung bis zu fünf Vorgespräche zu führen. Sie dienen dazu herauszufinden, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, welche Behandlungsmethode geeignet ist und ob die Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Ihnen als Patient oder Patientin und mir als Therapeutin gelingt.


Selbstzahler

Wenn Sie die Therapiekosten selbst übernehmen möchten, orientiert sich mein Honorar an dem jeweils gültigen Satz der Privatversicherungen.